Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Allgemeines
1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montagen, Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen oder sonstige vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunden) sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Umfang der Lieferpflichten
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben handelt es sich um Herstellerangaben. Insoweit kann es zu Abweichungen kommen, für die wir nicht haften.
2.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2.5. Der Kunde darf die Annahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Der Kunde hat die Lieferung bei Annahme auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungszugang – spätestens aber 14 Tage nach Rechnungsdatum (Verzugseintritt) – ohne Abzug zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
3.2. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB) fällig. Dies gilt auch im Fall einer Stundung der Zahlung, wenn nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
3.3. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Bonität des Kunden in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten bis nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheiten geleistet ist. Wir sind weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden.
3.5. Bei Erstlieferung behalten wir uns das Recht auf Vorkasse vor.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an aller Ware, die von uns an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit wir im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauschen, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf uns bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits wir die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommen bzw. der Kunde die Austauschlieferung von uns erhält.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder mit dieser verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserer Rechnungshöhe der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Kunde ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.
4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf schriftliches Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur teilweisen Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
5. Lieferfristen, Gefahrtragung
5.1. Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich in der Auftragsbestätigung genannt sind. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, ohne das Leistungsverzug eintritt. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich unsere Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Engpässe und Verzögerungen, welche auf unseren Zulieferer zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben oder die Beschädigung unsererseits auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Bruchversicherung wird von uns nur auf von uns schriftlich bestätigten Wunsch des Kunden und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn und soweit wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.
5.4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Wochen nach unserer Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungswerts der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer tatsächlicher Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6. Haftung
6.1. Wir haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von uns begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.2. Unberührt bleibt eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit sie nicht nach den Regelungen der Ziff. 6.1. wirksam ausgeschlossen werden kann.
6.3. Bei Verzug hat der Kunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf Erfüllung besteht.
7. Gewährleistung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
7.1. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist die Produktbeschreibung in unserem Angebot bzw. (vorrangig) in unserer Auftragsbestätigung – ohne zugesicherte Eigenschaft zu sein. Ein Garantieversprechen geben wir nicht.
7.2. Nach unserer Wahl sind mangelhafte Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern, wenn der Sachmangel innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit Lieferung geltend gemacht wird und sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.3. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen normieren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.4. Sachmängel sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels.
7.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Sollbeschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Beschädigungen, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine rechtzeitige Mängelrüge erhoben wurde, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden zu fordern.
7.7. Rückgriffe unseres Kunden gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
7.8. Unsere Haftung für Montage- oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware selbstständig von uns beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB sind.
7.9. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellerhaftung stehen.
7.10. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten – und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – haften wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn es nicht gerade Sinn und Zweck der Zusicherung war, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
7.11. Weitergehende oder andere als die unter Ziff. 7. geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
8. Preise, Schadensersatz
8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackungskosten sowie der Transportkosten ab Werk/Lager.
8.2. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
8.3. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
8.4. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben uns ebenfalls vorbehalten.
8.5. Bei Bestellung ist meist eine Anzahlung fällig. Sollte der Kunde unberechtigt oder wir aus zum vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt vom Vertrag zurücktreten, steht uns ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 10% des Auftragswerts zu. Das Recht zum Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Uns steht das Recht zur Verrechnung mit einer Anzahlung des Kunden zu.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens – zurzeit 01591 Riesa.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses Kaufleute stehen.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
(Stand: 26.07.2010)